Eine Schnapsidee, zwei Monate nach Gründung
des Trios eine CD aus dem Boden stampfen zu wollen. Drei Wochen
Akkordarbeit: Aufnahmen, Fotosessions, graphische Gestaltung,
nächtliche Neukompositionen (eines Abends gewahrten wir etwa mit
Schrecken, dass wir keine Titelnummer im Repertoire hatten), Mischen
etc. Insofern ist der Name der Name der CD Programm. Schnaps und Idee
inklusive.
Der wunderbare Walther Soyka nahm uns am Tag
vor der Drucklegung in sein Label "non-food-factory" auf;
mehrere Wochen nach Erscheinen der CD (und nach verblüffend guten Kritiken)
konnten wir mit "Extraplatte" auch einen Vertrieb gewinnen.
Z Tod Gfiacht (2011)
mit den Gaststars Agnes
Palmisano, Paul Skrepek, Gottfried
Umschaid und Juergen Maurer.
Unser Dank gilt ganz besonders
unserem Herrnbaumgartner Freund Gottfried Umschaid, dessen
Unterstützung entscheidend zur Entstehung von "z tod gfiacht"
beigetragen hat
Warz und Schweiss (2013)
Toll
gefönt und leer gesungen,
rau
geschleimt und mild gewixt ...
Diese
CD ist das Produkt einer schweren Psychose, der Auswurf eines
chronischen geistigen Katarrhs, der mit Katharsis leider nichts zu tun
hat. Im Gegenteil: Die Manie des Schüttelreimens lässt den Reimenden
fortwährend in die Sumpflöcher des Unkorrekten und Obszönen stürzen,
und die höchste Kunst, mit dieser Krankheit umzugehen, besteht wohl
darin, sprachlich und auch menschlich nicht vollkommen zu verrohen.
Uns
ist das nicht gelungen. Ohne eine Chance auf Linderung müssen wir jedes
Wort so lange schnetzeln und pürieren, bis etwas Schlüpfriges,
Brutales oder wenigstens Verschrobenes dabei herauskommt.
Da
es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, die über das Auge
und
die Hörorgane übertragen wird, weisen wir darauf hin, dass das
Booklet und der beiliegende Tonträger auf eigene Verantwortung zu
konsumieren sind. Bezüglich allfälliger Infektionen halten wir
uns
klag- und schadlos.
Gerichtsstand
ist Wien.
Die
Herren vom Trio Lepschi
Unser
Dank gilt ganz besonders unseren Freunden Gottfried
Umschaid, Nele Steinborn, Julia Maetzl, Gabi Zrost, Fanny Fritz, Clemens
Naschitz, Agnes Palmisano und Matthias Hengl, die
entscheidend zur Entstehung von "Warz und Schweiß"
beigetragen haben.Warz und Schweiss
In Hinmö (2015)
Im Himmel, davon sind die Herren des Trio Lepschi
überzeugt, herrscht eine gnadenlose Toleranz. Über den Wolken ist sogar
das Rauchen noch erlaubt, und angesichts dieser empörend liederlichen,
jeder Zucht und Norm spottenden Weltunordnung hält so mancher
Schutzengel der Fleischlichkeit den Himmel für die Hölle – respektive
umgekehrt.
Kein Wunder also, dass im Himmel auch die hehre
Tradition des Wienerlieds nicht mehr als Schall und Rauch ist.
Wienerlied darf sich hier alles nennen, was man auch nur ansatzweise als
Musik bezeichnen kann. Ob das satanische Klezmer-Verse sind (deren
Bedeutung sich erst offenbart, sobald man sie von hinten hört) oder die
Bossa-Nova-Klagen eines schüchternen Voyeurs mit einem veritablen
Sprachfehler. Ob das ein dadaistisches, in Avantgardeklänge gewobenes
Gedicht ist oder auch Claude Debussys „Clair de Lune“ im winterlichen
Wurstelprater - wurscht. Das eine wie das andere: alles Wienerlied.
Viel Spaß im Himmel wünschen die drei Lepschubim, äh, Lepschibuam
Himmlischen
Dank an:
Bettina Gall,
Fritz Gall, Gottfried Umschaid, Heimo Wallner, Nele Steinborn, Julia
Maetzl, Katrin Karall-Semler, Agnes Palmisano, Gabi Zrost, Hans Bilger, Ollmann, Franz Kadlik,
Albrecht Dürer und Claude DebussyIn Hinmö
Oleanda! (2018)
Im Topfpflanzendschungel des Wienerlieds
Ein bisserl grantig, ein bisserl verträumt und sehr polyglott: So
streifen die drei Herren vom Trio Lepschi diesmal durch den Urwald,
durch den zimmerpflanzenschwangeren Wiener Großstadtdschungel nämlich,
der bekanntermaßen nicht nur ein Gestrüpp der Infamie ist, sondern auch
ein Unterholz des Herzens. Aufgepeitscht von der Psychose aller großen
Pioniere und Entdecker besingen sie eine schillernde und opulente
Artenvielfalt, wie sie selbst in naturbelassenen Biotopen kaum noch existiert.
Vom endemischen, sich aufplusternden Pikatilo (picatilo
sapermentis lepscii) über den kosmopolitischen, geschwätzig
balzenden Computerkavalier (polyplappus
virtualis simplex) bis hin zum melancholischen, aus Frankreich
eingewanderten Elastomer (praesidium
flexibilis): Die Fauna und die
Flora Wiens erfahren hier endlich eine ihrem Formenreichtum angemessene
Würdigung!
Unser Dank gilt:
Joschi Fuchs für Haus
und Hof,
Julia
Maetzl für scharfes Auge und großes
Herz,
Nele Steinborn für optisches Feingefühl und viel Geduld,
Uschi Leeb und Gabi Zrost für stete Motivation,
Anja Fellner für wenig Sorgen und viel Likör,
Walther Soyka für selbstlose Schirmherrenschaft,
Katrin Karall-Semler
für hohen Einsatz,
Ollmann
für große Ohren.
Oleanda!
Stefan
Slupetzky (Texte, Gesang, Säge), Martin Zrost (Komposition, Arrangement,
Gesang, Gitarre, Klarinetten), Michael Kunz (Gesang, Gitarre,
Nasenflöte):
Keiner dieser drei kann alles, aber
alle können eines: aus Musik und Texten einen raffinierten Cocktail
komponieren, der gleichermaßen rührt und schüttelt. Weil der Ernst nämlich
daheim bleibt, während die Marie sich einen Karl macht: Sie geht auf Lepschi.
Kennen tun sich
die
Herren Zrost und Slupetzky ja schon dreißig Jahre lang, und musiziert
haben sie schon damals
miteinander. Dann sind sie getrennte Wege gegangen, Wege, die sie in die
Schriftstellerei, die gewerbliche Tonkunst, die bildende
Kunst und – nicht zuletzt – in multiple Vaterschaften geführt
haben. Vom Herrn Kunz wieder heißt es, er habe die Kunst der
Thanatopraxie erlernt und übe sie erfolgreich bei den städtischen
Verkehrsbetrieben aus. Behauptet wird allerdings auch, dass er
Tierpfleger in
Schönbrunn bzw. Kindergärtner bei Ikea sei. Die einen sagen so, die
anderen so.
Gitarre spielt er jedenfalls wie der Leibhaftige.
Ein Kleeblatt,
altersschwach und infantil genug, um den Witz und
den Rotz, die Derbheit, die Sanftheit und Melancholie dreier Leben in Wien zu
besingen.
4. 1. 2012: Selbstanzeige bei der Wiener Staatsanwaltschaft
In § 283 Abs. 2 der mit Jahresbeginn in Kraft getretenen
Änderung des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus heißt es:
Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen
eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde
verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht. (Zur
Erklärung Abs. 1: ... gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine
andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion
oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen
oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder
der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen).Da unseres Erachtens
viele unserer Texte dazu angetan sind, besagten Straftatbestand zu erfüllen
(was nebenbei auf ungezählte andere österreichische Schriftsteller,
Journalisten, Kabarettisten und Musiker zutrifft und zutraf – man denke nur an
Peter Hammerschlags „Krüppellied“), haben wir mit heutigem Tag bei der
Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen uns selbst eingebracht.(Künstlerische)
Freiheit bedeutet letztlich auch die Freiheit der persönlichen Interpretation
mehrdeutiger Aussagen und Handlungen, während die betreffende Gesetzesnovelle
der staatlichen Willkür gegen unliebsame Personen oder Gruppen Tür und Tor
öffnet. Selbstverständlich reden wir der Diskriminierung von Personen oder
Gruppen keineswegs das Wort; wir sind aber der festen Überzeugung, dass ein
tolerantes und gedeihliches Miteinander nicht mit restriktiven, sondern nur mit
konstruktiven Maßnahmen wie etwa einer fundierten Bildungspolitik zu
verwirklichen ist. Daher verwehren wir uns auch gegen die wachsende, unter dem
Vorwand der Terrorismusbekämpfung und der „political correctness“ losgetretene
Gesetzeslawine, die das private und kulturelle Leben der Bevölkerung zusehends
erstickt. Um uns fortan nicht im Graubereich zwischen Illegalität und gnädiger
Duldung bewegen zu müssen (also auch im Hinblick auf unsere berufliche
Rechtssicherheit) wünschen wir uns einen Richterspruch, der die Sachlage
eindeutig klärt.
Hier der Wortlaut der Anzeige:
An die Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtsstraße 11,
1082 Wien
Wien, am 4. 1. 2012
Wir, die Unterzeichneten Stefan Slupetzky, Tomas Slupetzky
und Martin Zrost erstatten hiermit Strafanzeige gegen Stefan Slupetzky, Tomas
Slupetzky und Martin Zrost (alle wohnhaft in Wien) wegen Verstoßes gegen § 283
Abs. 2 des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus.
Tatbestand: Im Rahmen einer öffentlichen Darbietung im
Wiener Volksliedwerk, Gallitzinstraße 1, 1160 Wien, wurde am 1. 1. 2012 von den drei Angezeigten mehrmals und
vorsätzlich gegen besagten Paragraphen verstoßen. Unter dem Decknamen „Trio
Lepschi“ (es handelt sich hierbei um eine eingetragene Gesellschaft nach
bürgerlichem Recht) suchten sie verschiedene nach den Kriterien der Sprache,
der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, einer Behinderung
und des Alters definierte Gruppen verächtlich zu machen. Alleine in ihrem Lied
„Bankngschtanzl“ wurden die Bürgerinnen und Bürger von wenigstens neun
europäischen Staaten in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft.
Wir zitieren: „die schiffenden Griechen“, „die schludrigen Letten“, „die
schäbigen Esten“, „die Iren, die irren“, „die miesen Portugiesen“, „die
windigen Ungarn“, „die Tschechen, die frechen“, „die faulen Bulgaren“, „die
schiachen Rumänen“. Aber auch andere zum Vortrag gebrachte Lieder waren unseres
Erachtens dazu angetan, den Straftatbestand o. e. § 283 Abs. 2 des
Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus zu erfüllen.Erschwerend
kommt hinzu, dass das „Trio Lepschi“ bereits jetzt die Begehung weiterer
Straftaten plant. So soll am 14. 1. 2012 im Wiener „Stadtsaal“ das nächste
Konzert der drei Angezeigten stattfinden, ohne dass sie sich dazu bereit
finden, die inkriminierten Nummern aus ihrem Programm zu streichen.Wir erlauben
uns, unsere Beschuldigungen mit zwei Beweisstücken zu untermauern. Es handelt
sich um die beiden bislang vom „Trio Lepschi“ veröffentlichten Tonträger „mit
links“ und „z tod gfiacht“.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Slupetzky, Tomas Slupetzky, Martin Zrost
18. 1. 2012: Einstellung des Verfahrens vonseiten der
Staatsanwaltschaft Wien
Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein
tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Verdacht nach § 282 Abs. 2
StGB betreffend komponierter und aufgeführter Lieder(texte). Den Lieder(texten)
ist keine Hetze und sind keine die Menschenwürde verletzende Beschimpfungen zu
entnehmen, überdies ist auch kein Vorsatz im Sinne des $ 283 Abs. 2 StGB
nachzuweisen.
Wir dürfen also - nun amtlich bestätigt -
weiterhin hässliche Lieder singen! Möge uns unsere moderate Judikative erhalten
bleiben, wenn wir schon unsere moderate Legislative verloren haben.





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