Montag, 6. Januar 2020

TRIO LEPSCHI

Mit Links (2010)
Eine Schnapsidee, zwei Monate nach Gründung des Trios eine CD aus dem Boden stampfen zu wollen. Drei Wochen Akkordarbeit: Aufnahmen, Fotosessions, graphische Gestaltung, nächtliche Neukompositionen (eines Abends gewahrten wir etwa mit Schrecken, dass wir keine Titelnummer im Repertoire hatten), Mischen etc. Insofern ist der Name der Name der CD Programm. Schnaps und Idee inklusive.
Der wunderbare Walther Soyka nahm uns am Tag vor der Drucklegung in sein Label "non-food-factory" auf; mehrere Wochen nach Erscheinen der CD (und nach verblüffend guten Kritiken) konnten wir mit "Extraplatte" auch einen Vertrieb gewinnen. 

Z Tod Gfiacht (2011)

mit den Gaststars Agnes Palmisano, Paul Skrepek, Gottfried Umschaid und Juergen Maurer.
Unser Dank gilt ganz besonders unserem Herrnbaumgartner Freund Gottfried Umschaid, dessen Unterstützung entscheidend zur Entstehung von "z tod gfiacht" beigetragen hat 


Warz und Schweiss (2013)

Toll gefönt und leer gesungen,
rau geschleimt und mild gewixt ... 
Diese CD ist das Produkt einer schweren Psychose, der Auswurf eines chronischen geistigen Katarrhs, der mit Katharsis leider nichts zu tun hat. Im Gegenteil: Die Manie des Schüttelreimens lässt den Reimenden fortwährend in die Sumpflöcher des Unkorrekten und Obszönen stürzen, und die höchste Kunst, mit dieser Krankheit umzugehen, besteht wohl darin, sprachlich und auch menschlich nicht vollkommen zu verrohen.
Uns ist das nicht gelungen. Ohne eine Chance auf Linderung müssen wir jedes Wort so lange schnetzeln und pürieren, bis etwas Schlüpfriges, Brutales oder wenigstens Verschrobenes dabei herauskommt.
Da es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, die über das Auge und die Hörorgane übertragen wird, weisen wir darauf hin, dass das Booklet und der beiliegende Tonträger auf eigene Verantwortung zu konsumieren sind. Bezüglich allfälliger Infektionen halten wir uns klag- und schadlos.
Gerichtsstand ist Wien.
Die Herren vom Trio Lepschi
Unser Dank gilt ganz besonders unseren Freunden Gottfried Umschaid, Nele Steinborn, Julia Maetzl, Gabi Zrost, Fanny Fritz, Clemens Naschitz, Agnes Palmisano und Matthias Hengl, die entscheidend zur Entstehung von "Warz und Schweiß" beigetragen haben.
Warz und Schweiss


In Hinmö (2015)

Im Himmel, davon sind die Herren des Trio Lepschi überzeugt, herrscht eine gnadenlose Toleranz. Über den Wolken ist sogar das Rauchen noch erlaubt, und angesichts dieser empörend liederlichen, jeder Zucht und Norm spottenden Weltunordnung hält so mancher Schutzengel der Fleischlichkeit den Himmel für die Hölle – respektive umgekehrt.
Kein Wunder also, dass im Himmel auch die hehre Tradition des Wienerlieds nicht mehr als Schall und Rauch ist. Wienerlied darf sich hier alles nennen, was man auch nur ansatzweise als Musik bezeichnen kann. Ob das satanische Klezmer-Verse sind (deren Bedeutung sich erst offenbart, sobald man sie von hinten hört) oder die Bossa-Nova-Klagen eines schüchternen Voyeurs mit einem veritablen Sprachfehler. Ob das ein dadaistisches, in Avantgardeklänge gewobenes Gedicht ist oder auch Claude Debussys „Clair de Lune“ im winterlichen Wurstelprater - wurscht. Das eine wie das andere: alles Wienerlied.
Viel Spaß im Himmel wünschen die drei Lepschubim, äh, Lepschibuam
Himmlischen Dank an:
Bettina Gall, Fritz Gall, Gottfried Umschaid, Heimo Wallner, Nele Steinborn, Julia Maetzl, Katrin Karall-Semler, Agnes Palmisano, Gabi Zrost, Hans Bilger, Ollmann, Franz Kadlik, Albrecht Dürer und Claude Debussy
In Hinmö

Oleanda! (2018)

Im Topfpflanzendschungel des Wienerlieds
Ein bisserl grantig, ein bisserl verträumt und sehr polyglott: So streifen die drei Herren vom Trio Lepschi diesmal durch den Urwald, durch den zimmerpflanzenschwangeren Wiener Großstadtdschungel nämlich, der bekanntermaßen nicht nur ein Gestrüpp der Infamie ist, sondern auch ein Unterholz des Herzens. Aufgepeitscht von der Psychose aller großen Pioniere und Entdecker besingen sie eine schillernde und opulente Artenvielfalt, wie sie selbst in naturbelassenen Biotopen kaum noch existiert. Vom endemischen, sich aufplusternden Pikatilo (picatilo sapermentis lepscii) über den kosmopolitischen, geschwätzig balzenden Computerkavalier (polyplappus virtualis simplex) bis hin zum melancholischen, aus Frankreich eingewanderten Elastomer (praesidium flexibilis): Die Fauna und die Flora Wiens erfahren hier endlich eine ihrem Formenreichtum angemessene Würdigung!
Unser Dank gilt:
Joschi Fuchs für Haus und Hof,
Julia Maetzl für scharfes Auge und großes Herz,
Nele Steinborn für optisches Feingefühl und viel Geduld,
Uschi Leeb und Gabi Zrost für stete Motivation,
Anja Fellner für wenig Sorgen und viel Likör,
Walther Soyka für selbstlose Schirmherrenschaft,
Katrin Karall-Semler für hohen Einsatz,
Ollmann für große Ohren.
Oleanda!


Stefan Slupetzky (Texte, Gesang, Säge), Martin Zrost (Komposition, Arrangement, Gesang, Gitarre, Klarinetten), Michael Kunz (Gesang, Gitarre, Nasenflöte):
Keiner dieser drei kann alles, aber alle können eines: aus Musik und Texten einen raffinierten Cocktail komponieren, der gleichermaßen rührt und schüttelt. Weil der Ernst nämlich daheim bleibt, während die Marie sich einen Karl macht: Sie geht auf Lepschi.
Kennen tun sich die Herren Zrost und Slupetzky ja schon dreißig Jahre lang, und musiziert haben sie schon damals miteinander. Dann sind sie getrennte Wege gegangen, Wege, die sie in die Schriftstellerei, die gewerbliche Tonkunst, die bildende Kunst und – nicht zuletzt – in multiple Vaterschaften geführt haben. Vom Herrn Kunz wieder heißt es, er habe die Kunst der Thanatopraxie erlernt und übe sie erfolgreich bei den städtischen Verkehrsbetrieben aus. Behauptet wird allerdings auch, dass er Tierpfleger in Schönbrunn bzw. Kindergärtner bei Ikea sei. Die einen sagen so, die anderen so. Gitarre spielt er jedenfalls wie der Leibhaftige.
Ein Kleeblatt, altersschwach und infantil genug, um den Witz und den Rotz, die Derbheit, die Sanftheit und Melancholie dreier Leben in Wien zu besingen.


4. 1. 2012: Selbstanzeige bei der Wiener Staatsanwaltschaft

In § 283 Abs. 2 der mit Jahresbeginn in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus heißt es: Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht. (Zur Erklärung Abs. 1: ... gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen).Da unseres Erachtens viele unserer Texte dazu angetan sind, besagten Straftatbestand zu erfüllen (was nebenbei auf ungezählte andere österreichische Schriftsteller, Journalisten, Kabarettisten und Musiker zutrifft und zutraf – man denke nur an Peter Hammerschlags „Krüppellied“), haben wir mit heutigem Tag bei der Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen uns selbst eingebracht.(Künstlerische) Freiheit bedeutet letztlich auch die Freiheit der persönlichen Interpretation mehrdeutiger Aussagen und Handlungen, während die betreffende Gesetzesnovelle der staatlichen Willkür gegen unliebsame Personen oder Gruppen Tür und Tor öffnet. Selbstverständlich reden wir der Diskriminierung von Personen oder Gruppen keineswegs das Wort; wir sind aber der festen Überzeugung, dass ein tolerantes und gedeihliches Miteinander nicht mit restriktiven, sondern nur mit konstruktiven Maßnahmen wie etwa einer fundierten Bildungspolitik zu verwirklichen ist. Daher verwehren wir uns auch gegen die wachsende, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung und der „political correctness“ losgetretene Gesetzeslawine, die das private und kulturelle Leben der Bevölkerung zusehends erstickt. Um uns fortan nicht im Graubereich zwischen Illegalität und gnädiger Duldung bewegen zu müssen (also auch im Hinblick auf unsere berufliche Rechtssicherheit) wünschen wir uns einen Richterspruch, der die Sachlage eindeutig klärt.

Hier der Wortlaut der Anzeige:

An die Staatsanwaltschaft Wien, Landesgerichtsstraße 11, 1082 Wien
Wien, am 4. 1. 2012
Wir, die Unterzeichneten Stefan Slupetzky, Tomas Slupetzky und Martin Zrost erstatten hiermit Strafanzeige gegen Stefan Slupetzky, Tomas Slupetzky und Martin Zrost (alle wohnhaft in Wien) wegen Verstoßes gegen § 283 Abs. 2 des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus.
Tatbestand: Im Rahmen einer öffentlichen Darbietung im Wiener Volksliedwerk, Gallitzinstraße 1, 1160 Wien, wurde am 1. 1. 2012  von den drei Angezeigten mehrmals und vorsätzlich gegen besagten Paragraphen verstoßen. Unter dem Decknamen „Trio Lepschi“ (es handelt sich hierbei um eine eingetragene Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) suchten sie verschiedene nach den Kriterien der Sprache, der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts, einer Behinderung und des Alters definierte Gruppen verächtlich zu machen. Alleine in ihrem Lied „Bankngschtanzl“ wurden die Bürgerinnen und Bürger von wenigstens neun europäischen Staaten in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft. Wir zitieren: „die schiffenden Griechen“, „die schludrigen Letten“, „die schäbigen Esten“, „die Iren, die irren“, „die miesen Portugiesen“, „die windigen Ungarn“, „die Tschechen, die frechen“, „die faulen Bulgaren“, „die schiachen Rumänen“. Aber auch andere zum Vortrag gebrachte Lieder waren unseres Erachtens dazu angetan, den Straftatbestand o. e. § 283 Abs. 2 des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus zu erfüllen.Erschwerend kommt hinzu, dass das „Trio Lepschi“ bereits jetzt die Begehung weiterer Straftaten plant. So soll am 14. 1. 2012 im Wiener „Stadtsaal“ das nächste Konzert der drei Angezeigten stattfinden, ohne dass sie sich dazu bereit finden, die inkriminierten Nummern aus ihrem Programm zu streichen.Wir erlauben uns, unsere Beschuldigungen mit zwei Beweisstücken zu untermauern. Es handelt sich um die beiden bislang vom „Trio Lepschi“ veröffentlichten Tonträger „mit links“ und „z tod gfiacht“.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Slupetzky, Tomas Slupetzky, Martin Zrost
18. 1. 2012: Einstellung des Verfahrens vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien
Die Einstellung erfolgte gemäß § 190 Z 2 StPO, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht. Verdacht nach § 282 Abs. 2 StGB betreffend komponierter und aufgeführter Lieder(texte). Den Lieder(texten) ist keine Hetze und sind keine die Menschenwürde verletzende Beschimpfungen zu entnehmen, überdies ist auch kein Vorsatz im Sinne des $ 283 Abs. 2 StGB nachzuweisen.
Wir dürfen also - nun amtlich bestätigt - weiterhin hässliche Lieder singen! Möge uns unsere moderate Judikative erhalten bleiben, wenn wir schon unsere moderate Legislative verloren haben.

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